Irmgard & Ortrud:
Mädchen gegen Generäle!
NEIN zu falschen Helden!

Streitpunkt Kostenübernahme durch die Stadt

„Wer übernimmt die Kosten für den Kfz-Schein?“

In der Vorbereitung des Bürgerbegehrens wurde der Bezirksvertretung II durch die Stadt mitgeteilt, dass den Anwohnern keine Kosten entstehen mit Ausnahme von 11 Euro für die Änderung des Kfz-Scheins. Dies sei aus Gründen der Gebührenordnung und des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Essen nicht anders möglich.

Allerdings sind die Von-Seeckt-Straße und Von-Einem-Straße nicht die einzigen Straßen, die derzeit umbenannt werden sollen: Eine Mehrheit in Politik und Verwaltung treibt derzeit die Umbenennung der Bamlerstraße in Bertold-Beitz-Boulevard voran, um diesen somit durch Altenessen zu verlängern.

Am 23. Januar 2013 beschließt der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt dazu eine Vorlage, in der zur Kostenübernahme folgendes steht:

„Den Anwohnern bietet die Verwaltung einen kostenfreien Service für die Ummeldung und Adressänderung im Personalausweis, für Kfz-Eigentümer auch im Kraftfahrzeugschein, über ihre Bürgerämter an. Zusätzlich stellt die Verwaltung eine ausreichende Anzahl frankierter Postkarten mit ihrer neuen Anschrift zur Verfügung. Für ihre Unannehmlichkeiten erhalten sie außerdem auf Wunsch eine Jahreskarte für den Grugapark.“
(vgl. Vorlage 2018/2012/6A)

Diese Ungleichbehandlung halten wir für nicht hinnehmbar!

SPD, Grüne und Linke in der Bezirksvertretung II, die die Rückbenennung der Von-Seeckt- und Von-Einem-Straße befürworten, erklären hierzu:

Dies steht im krassen Gegensatz zu der Vorgehensweise der Verwaltung bei der Rückbenennung der Straßen von Seekt und von Einem in Rüttenscheid. Die Bezirksvertretung II hatte im Vorfeld ihrer Beratungen die Verwaltung mehrfach angefragt, unter welchen Bedingungen eine Freistellung von Kosten für die in den beiden Straßen betroffenen Bürgerinnen und Bürger möglich sei.

Mit Hinweis auf die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden insbesondere finanzielle Hilfen, wie frankierte Postkarten mit neuer Anschrift oder die Übernahme der Kosten von 11,00 € für die Aktualisierung des Kraftfahrzeugscheines kategorische abgelehnt. Sicherlich hätten sich die betroffenen Anwohner auch über eine kostenfreie Jahreskarte für die Gruga gefreut.

„Die unterschiedliche Vorgehensweise zeigt, wie Verwaltung massiv in politische Entscheidungen eingreift und sie beeinflusst. Dies vereinbart sich nicht mit dem Gebot der Neutralität und der Gleichbehandlung, zu der die Verwaltung eigentlich verpflichtet ist. Das rechtliche Vorgaben beliebig gehandhabt werden, ist skandalös“, so Peter Lankes, SPD-Fraktionsvorsitzender in der BV II.

Entscheiden sich die Bürger beim Bürgerentscheid am 03.02.2013 für die Rückbenennung in Irmgard- und Ortrudstraße, haben die betroffenen Anlieger ein Recht darauf, nach dem Gleichheitsgrundsatz behandelt zu werden.