Information zum Bürgerentscheid
Fragestellung
Der Bürgerentscheid wird am 3. Februar 2013 durchgeführt.
Es wird über folgende Frage mit Ja oder Nein abgestimmt:
„Sind Sie dafür, dass die Von-Seeckt-Straße und die
Von-Einem-Straße ihre Namen weiterhin behalten sollen?“
Das heißt:
- Ja bedeutet: Die Straßen heißen weiterhin Von-Seeckt-Straße und
Von-Einem-Straße, wie es von den Nationalsozialisten 1937 festgelegt wurde.
- Nein bedeutet: Die Straßen erhalten ihre ursprünglichen Namen Irmgardstraße
und Ortrudstraße zurück, die sie bis 1937 trugen. Dafür setzen wir uns ein!
Verfahren
Das Verfahren ähnelt einer normalen Wahl:
- Stimmberechtigt sind alle Anwohner des Stadtbezirks II (Rüttenscheid, Stadtwald, Rellinghausen, Bergerhausen)
ab 16 Jahren.
- Sie erhalten Anfang 2013 eine Wahlbenachrichtigung.
- Eine Briefwahl ist möglich, genau wie eine vorzeitige Stimmabgabe im Wahlamt.
- Am Tag des Bürgerentscheids ist eine Vielzahl der bekannten Wahllokale geöffnet.
Wie wird das Ergebnis bestimmt?
Für den Bürgerentscheid gelten die folgenden Regeln:
- Es entscheidet die einfache Mehrheit.
- Damit der Bürgerentscheid erfolgreich ist (in diesem Fall für die Beibehaltung
der Straßennamen), müssen mindestens 15% der Stimmberechtigten dafür stimmen.
Das sind für den Bezirk II ca. 6.800 Personen.
- Wichtig: Die Wahlbeteiligung hat direkt keine Auswirkungen, es zählt nur die
Anzahl der Stimmen! Eine „strategische Enthaltung“ gibt es somit nicht. Das heißt: Gehen Sie ohne
Bedenken wählen, und stimmen Sie mit NEIN zu falschen Helden!
Weitere Informationen
... finden Sie auf der Webseite der Stadt Essen.
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